Übertritt von weiteren Schulen
Viele Wege führen an die FMS. Unter Umständen ist auch ein Wechsel aus Privatschulen oder Schulen aus dem Ausland möglich. Je nach Schulnoten erfolgt der Übertritt prüfungsfrei oder es kommt ein individuelles Aufnahmeverfahren zur Anwendung. Im Zweifelsfall erfolgt ein schulischer Leistungstest.
Schülerinnen und Schüler, die weder von einer Sekundar- noch von einer Kantonsschule an die FMS wechseln, durchlaufen ein individuelles Aufnahmeverfahren. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die zuvor eine Schule im Ausland besucht haben. Somit kann sichergestellt werden, dass das Leistungsniveau, welches für die FMS nötig ist, vorhanden ist. Für Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen, die in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik die Lehrpläne und Lehrmittel des Kantons Zug verwenden und in Französisch und Mathematik Niveaukurse führen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Sekundarklasse besuchen.
Übersicht: Übertritt von weiteren Schulen
Ausserkantonale Fachmittelschulen
Ein erfolgreich durchlaufenes Aufnahmeverfahren an anderen öffentlichen Fachmittelschulen wird anerkannt.
Privatschulen
Für Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen, die in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik die Lehrpläne und Lehrmittel des Kantons Zug verwenden und in Französisch und Mathematik Niveaukurse führen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Sekundarklasse besuchen. Abschlüsse und Zeugnisse von anderen Privatschulen führen zu einem individuellen Aufnahmeverfahren.
10. Schuljahr (Didac und ähnliches)
Abschlüsse und Zeugnisse können nicht speziell berücksichtigt werden. Für das Aufnahmeverfahren gilt der Zuweisungsentscheid des 9. Schuljahres.
Aus der Lehre oder Berufsmaturitätsausbildung
Lernende, die ihre Lehre abbrechen und an die FMS übertreten möchten, durchlaufen ein individuelles Verfahren. Ein Eintritt aus der Berufsmaturitätsausbildung ist bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss der 3. Sekundarklasse möglich. Relevante Zusatzleistungen während der Lehrzeit können den Entscheid beeinflussen. Der Eintritt wird individuell besprochen und ist jeweils auf Anfang eines Schuljahres möglich.
Übertritt aus dem Ausland
Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland in die Schweiz umgezogen sind, müssen in der Regel einen schulischen Leistungstest ablegen. Entscheidend für den schulischen Erfolg sind vor allem auch gute Deutschkenntnisse.
Unterschiede in den Lehrplänen führen dazu, dass Unterrichtsstoff bereits behandelt wurde oder umgekehrt an der FMS Zug vorausgesetzt wird. Ein Problem ist häufig das Fach Französisch. Spätestens im zweiten Schuljahr müssen ausreichende Französischkenntnisse nachgeholt sein. Als Alternative kann aber auch das Fach Italienisch gewählt werden. Weiter darf auch die unterschiedliche Schulkultur nicht unterschätzt werden. Ein sorgfältig bedachter Übertritt führt erfahrungsgemäss eher zu Erfolg als ein übereilter Wechsel. Gut bewährt hat sich ein Übergangsjahr am Schulischen Brückenangebot SBA.Gymnasien in Deutschland und in der Schweiz lassen sich schlecht vergleichen. Bei Interessentinnen und Interessenten aus Deutschland, die bisher das Gymnasium besucht haben oder einen sehr guten Realschulabschluss vorweisen können, wird eine Standortbestimmung in Form eines schulischen Leistungstests durchgeführt.